Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
seit dem Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite haben sich auch für den Schulbereich neue Regelungen ergeben. Demnach kann der Schulbetrieb aufgrund der angespannten Pandemielage bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht stattfinden und bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 bleibt der Präsenzunterricht untersagt.
Für die bundesweite „Corona-Notbremse“ sind die Zahlen des Robert-Koch-Institutes maßgeblich.
Die aktuellen Allgemeinverfügungen, in denen für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen festgelegt ist, welche Maßnahmen aus dem neuen Bundesgesetz gelten, finden sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Hier finden Sie Informationen und die aktuellen Fallzahlen der Stadt Bonn.
Da der aktuelle 7-Tage-Inzidenzwert der Stadt Bonn weiterhin über der Marke von 165 liegt, wird aller Voraussicht nach auch in der kommenden Woche an den Bonner Schulen nur Distanzunterricht erteilt werden. Erst wenn die Inzidenz wieder stabil unter 165 liegt, können die Schulen am ersten Montag nach einer entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Wechselunterricht zurückkehren. Die entsprechende Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung finden Sie hier.