Vielen Dank für die Teilnahme an der Elternbefragung!
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig! Wie Sie wissen, ist uns an der Robert-Koch-Schule die demokratische Partizipation sehr wichtig. Bitte beteiligen Sie sich weiterhin an unseren offenen und geschlossenen Umfragen, damit wir bei der Planung von nächsten Schritten die verschiedenen Perspektiven und Bedürfnisse im Blick haben. Bei Fragen, Kritik und Anregungen steht Ihnen die Schulleitung jederzeit gerne zur Verfügung. schreiben Sie eine E-Mail (Schulleitung@robert-koch-schule-bonn.de) und nennen Sie eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind.
Zur Auswertung der aktuellen Umfrage bezüglich Transparenz: Hier
Liebe Eltern,
berechtigterweise haben Sie Fragen zur Notengebung bzw. zur Versetzung am Ende des Schuljahres 2019/2020. Die rechtlichen Vorgaben werden nachfolgend näher ausgeführt:
a) Alle Zeugnisse beziehen sich auf die im ganzen Schuljahr 2019/20 erbrachten Leistungen. Die Leistungsbewertung der Klassen 3 und 4 bezieht sich damit ausnahmsweise auch auf das gesamte Schuljahr.
b) Alle Kinder werden versetzt. Leistungen des Lernens auf Distanz werden im Zeugnis gewürdigt. Negativ darf sich die Zeit der Schulschließung nicht im Zeugnis wiederfinden.
c) Die Fehlzeiten werden im Zeugnis 2019/20 nicht aufgeführt.
d) Die Zeugnisse enthalten eine Bemerkung zum Distanzlernen.
- Zur Beurteilung der Leistungen, die während des Unterrichts auf Distanz erbracht werden:
Das Schulministerium NRW hat hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben in der Regel keiner Leistungsbewertung unterliegen.
Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden. - Zeugnisnoten in Klasse 3 und 4
Die Noten werden unter Einbeziehung der Noten des 1. Halbjahres erteilt: Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr beruhen auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres. Hier werden auch die im 2. Halbjahr erbrachten punktuellen Leistungen gewürdigt/ berücksichtigt. - Versetzungen:
Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 – 4 werden versetzt. - Am Ende der Klasse 1 gibt es keine Versetzung und auch keinen Rücktritt, da es eine flexible Schuleingangsphase gibt, die bei Bedarf 3 Schuljahre umfasst.