Die rechtliche Grundlage für die Beschulung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler ist der Erlass 13-63 Nr. 3 (Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler) vom 15.10.2018.
Unser Konzept Deutschförderung in der Erstförderung finden Sie HIER.
Stand: Mai 2020