Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

um Infektionen frühzeitig zu erkennen und deren Verbreitung zu begrenzen, wird der Unterrichtsbetrieb in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer grundsätzlichen Testpflicht verbunden. Der Besuch der Schule wird nun an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Testpflicht wird in der aktuellen Fassung der Coronabetreuungsverordnung geregelt. 

Die Schülerinnen und Schüler kommen der Pflicht zur Durchführung der Selbsttests  in der Schule nach. In der Robert-Koch-Schule werden die Kinder unter Beaufsichtigung und Anleitung der Lehrkräfte bei der selbstständigen Durchführung und Auswertung der Selbsttests behutsam und verständnisvoll begleitet. Für die Unterweisung unserer Schülerinnen und Schüler nutzen wir kindgerechtes Material, das auf Grundlage der Gebrauchsanweisung des Herstellers angefertigt wurde. 

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Eine solche Testung können Sie kostenlos in einem der Bonner Testzentren durchführen lassen.

Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen oder positiv getestet werden, können nicht am Schulbetrieb teilnehmen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Eine ausführlichere Information zur organisatorischen und pädagogischen Ausgestaltung unseres Testkonzeptes finden Sie im aktuellen Elternbrief.

Bei den eingesetzten Selbsttests handelt es sich um das Produkt CLINITEST ® Rapid COVID-19 Antigen Self Test der Firma Siemens Healthcare. Die Informationsseite des Herstellers mit einer Videoanleitung zur Durchführung der Selbsttests finden Sie hier.

Einsatz von Selbsttests an der Robert-Koch-Schule