Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Eltern,

hiermit möchte ich Sie über die überarbeitete Fassung der Corona-Betreuungsverordnung informieren. Alle Personen, die sich im Rahmen einer schulischen Nutzung auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt auch während des Unterrichts und der Teilnahme am Offenen Ganztag (OGS). Soweit Schülerinnen und Schüler aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden.

Eine Zusammenfassung aktuellen Coronaverordnungen finden sie hier.

Trotz der besonderen Herausforderungen, die diese Neuregelung für unsere Schülerinnen und Schüler bedeutet, erhoffen wir uns dadurch eine Einschränkung des Infektionsrisikos und eine Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts.

Aktuelle Informationen zur Corona-Betreuungsverordnung