Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der begrenzten PCR-Testkapazitäten und der darauf begründeten Priorisierungsentscheidung von Bund und Ländern ist eine Anpassung der schulischen Teststrategie erforderlich:

  • Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. 
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest muss das Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden und sich in häusliche Isolation begeben.

Hier finden Sie den aktuellen Elternbrief.

Hier finden Sie die offizielle Pressemitteilung.

Hier finden Sie die aktuelle Schulmail.

ACHTUNG: Veränderung des Lolli-Testverfahrens