Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am Donnerstag, den 28. Juli, erreichte die Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen das im Ministerium für Schule und Bildung erarbeitete Handlungskonzept für den Umgang mit der Corona-Pandemie im kommenden Schuljahr.

Hier finden Sie das Handlungskonzept Corona.

Hier finden Sie den Brief der Ministerin an die Eltern und Schülerinnen und Schüler Nordrhein-Westfalens.

Das Handlungskonzept beinhaltet die folgenden Eckpunkte:

Orientierung an bewährten Maßnahmen zur Einhaltung von Hygiene und Infektionsschutz – Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Thematisierung der Hust- und Niesettikette, das regelmäßige Händewaschen und das regelmäßige Lüften der Klassenräume.

Möglichst symptomfreier Schulbesuch – Bei folgenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen, sollte die Schule nicht besucht werden: Husten (mehr als gelegentlich und nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), Fieber, Schnupfen (nicht durch eine Grunderkrankung erklärt), reduzierter Allgemeinzustand („Abgeschlagenheit“), Halsschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden (z.B. erhebliche Bauchschmerzen mit oder ohne Durchfall und Erbrechen), Störung des Geschmacks- und Geruchssinns, Muskelschmerzen, Atemnot, Herzrasen. 

Anlassbezogene Testung am ersten Unterrichtstag – Alle Schülerinnen und Schüler haben am ersten Unterrichtstag die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Antigenselbsttest zu testen, der von der Schule zur Verfügung gestellt wird.

Anlassbezogene Testung im häuslichen Umfeld – Alle Schülerinnen und Schüler erhalten monatlich fünf Antigenselbsttests, um bereits zu Hause vor dem Schulbesuch einen anlassbezogenen Test durchzuführen. Ein solcher Anlass ist beispielsweise gegeben, wenn leichte Erkältungssymptome vorliegen oder wenn eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit Corona infiziert ist. 

Freiwilliges Tragen einer Maske – Allen Schülerinnen und Schülern sowie allen an den Schulen Beschäftigten wird empfohlen, in eigener Verantwortung zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Für Kinder beschränkt sich diese Empfehlung auf das Tragen einer medizinischen Maske.

Informationen zum Schuljahr 2022/2023