Kinder aus ärmeren Familien können häufig nicht mithalten, wenn zum Beispiel ein Klassenausflug in den Zoo oder ein Theaterbesuch ansteht. Das Eintrittsgeld fehlt. Das wird muss nicht so sein! Denn die Bundesregierung hat das Bildungspaket auf den Weg gebracht.

Das Bildungspaket eröffnet bedürftigen Kindern bessere Entwicklungschancen. Anspruch darauf haben rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.

Voraussetzung ist, dass Eltern eine dieser Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Leistungen zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit werden bis zum Alter von 18 Jahren bezahlt.

Im Einzelnen:

  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf, 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr
  • 10 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit. Zum Beispiel für Musikschule oder Sportverein
  • Zuschuss für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Schule, im Hort oder in der Kita. Der Eigenanteil der Familien liegt bei 1 Euro täglich
  • Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge von Schule und Kita. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet
  • Lernförderung, wenn Schülerinnen und Schüler nur dadurch das Lernziel erreichen
  • Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächsten Schule- vorausgesetzt, die Beförderung zur nächsten Schule ist notwendig und die Kosten werden nicht von anderer Seite übernommen oder sind anderweitig gedeckt, etwas durch Regelbedarf

Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter:

Mitmachen möglich machen
www.bildungspaket.bmas.de

Bildungspaket und Regelsätze
www.bmas.de

Das Gesetz ist am 29.03.2011 in Kraft getreten. Es gilt rückwirkend ab dem 1.1.2011.

Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld richten ihre Anträge an die Kommune im Jobcenter. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder Kreisfreien Städte (erreichbar z.B. im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen richtige Ansprechpartner.

Quellen:
– Broschüre der Bundesregierung: „Das Bildungspaket: Chancen für Kinder“
YouTube Kanal: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das Bildungspaket: Chancen für Kinder
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