Nach fast drei Jahren, in denen das Schulleben vom Umgang mit dem Coronavirus geprägt war, laufen die für den Schulbereich relevanten Verordnungen mit Ablauf des 31.01.2023 aus. Mit dem Wegfall der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung entfällt die fünftägige Isolationspflicht bei einem positiven Testergebnis, stattdessen wird eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen einer Maske ausgesprochen.

Zum Schutz aller am Schulleben beteiligten Personen gilt bei uns aber weiterhin: Wer krank ist und Symptome hat, sollte nicht die Schule besuchen! Wie bisher entschuldigen Eltern ihre Kinder im Krankheitsfall.

Mit dem Ende der Regelungen zu anlassbezogenen Testungen endet auch die regelmäßige Ausgabe von 5 Selbsttests pro Monat. Sollten Sie zur Abklärung ihres Infektionsstatus dennoch einen Selbsttest benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

In unserer Schule dürfen weiterhin freiwillig Masken zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer getragen werden. Die etablierten Hygieneregeln (Hust- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen und regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume) bleiben bestehen.

Lesen Sie dazu auch den aktuellen Elternbrief der Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller.

   

Anpassung der Coronaregelungen zum 01. Februar 2023